Hier finden Sie alle Informationen zur Kündigung bei bref Magazin
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Sie möchten, aus welchen Gründen auch immer, die Zeitung nicht mehr erhalten und daher kündigen? Wie bei jedem abgeschlossenen Vertrag ist es dann wichtig, zuerst die genauen Kündigungsfristen im Vertrag nachzulesen. Nach der vereinbarten Mindestlaufzeit verlängern sich die Verträge meist automatisch, sofern Sie nicht zur angegebenen Frist (meist 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit) gekündigt werden.
Tipp: Kündigen Sie bref Magazin direkt nach Vertragsbeginn zum Ablauf der Mindestlaufzeit - so vergessen Sie nicht, rechtzeitig aus dem Vertrag auszusteigen. Und verlängern geht, im Gegensatz zum kündigen, jederzeit!
Sollten Sie Ihren Vertrag mit bref Magazin vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen wollen, ist es ratsam, bref Magazin direkt zu kontaktieren. Jede Beendigung zu einem früheren Vertragende obliegt der Kulanz von bref Magazin und wird individuell geprüft - es müssen triftige und nachweisbare Gründe vorliegen (bei Krankheit beispielsweise ein ärztliches Attest). Generell gilt jedoch, dass Verträge und deren Laufzeiten einzuhalten sind.
Wir übernehmen Ihre Kündigung gern für Sie. Kein langes Suchen nach der richtigen Adresse, und Sie benötigen keinen Drucker, keine Briefmarke, und müssen nicht zum Briefkasten laufen. Mit uns können Sie sicher und bequem von Zuhause aus kündigen!
bref Magazin
Pfingstweidstrasse 10
8005 Zürich